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Gemeindesatzungen

1543 - 1543

1543 wurden die Gemeindesatzungen schriftlich niedergelegt, deren älteste Artikel bis in die Gründungszeit der Gemeinde zurückreichen.

Die Gemeindesatzungen vom Jahre 1543 dem 12. Juni in Varen

Die ganzen Gemeindeangehörigen versammelten sich auf dem gewohnten Gemeindeplatz in Varen, wie es am Sonntag, den 10. Juni, in der Pfarrkirche des hl. Stephan in Leuk verkündet wurde, durch den Weibel von Leuk, Peter Schmid. Nachstehende Beschlüsse wurden einhellig gefasst, und sollen für immer in Geltung bleiben.

1. Das Burgerrecht kann vom Vater und der Mutter ererbt, oder von der Gemeinde ererbt werden.

2. Wer in der Gemeinde wohnt, die Gemeindelasten aber nicht trägt, kann vom Gewalthaber gepfändet werden.

3. Wer Gemeindewasser bezieht, des Gemeinwerk dafür nicht leistet, zahlt für 1 Mannmatt Wiese für 2 Schilling, für den Mannschnitt Reben 1 Schilling; auch muss er in Zukunft die Gemeinwerke leisten.

4. Niemand darf ohne Erlaubnis Bauholz wegnehmen oder verkaufen unter Busse von 10 Schilling.

5. Wer die (Nacht-) Wache übernimmt, sie aber ohne Erlaubnis einem andern überträgt, wird mit einem Sester Wein gebüsst.

6. Ein Wächter, der seine Pflicht nicht erfüllt, wird abgesetzt.

7. Wer Grossvieh auf Äckern oder Weinbergen, auch im Winter, weiden lässt, ausser Schafe und Ziegen, zahlt jedesmal dem Geschädigten 5 Schilling und einen Quarter Wein dem Wächter.

8. Wer eine Klage gegen einen andern hat, muss sie vor die Gewalthaber oder vertrauenswürdige Männer bringen. Busse bei anderem Vorgehen, 5 Schilling an die Gemeinde.

9. Wer alle Güter in der Gemeinde verkauft, bezahtl an die Kapelle der hl. Barbare 20 Schilling.

10. Niemand darf Schafe und Ziegen weiden lassen, ausser mit der Gemeindehut oder, er hätte denn einen eigenen Hirten.

11. Niemand, sei er ein Burger oder nicht, darf an Sonn- und Feiertagen bis Nachmittags wässern. Busse 10 Schilling, von denen 5 an die Gemeinde und 5 an den Wächter fallen.

12. Niemand darf mit fremden Wasser wässern, bevor er dieses dem Vorsteher bezahlt hat. Busse 10 Schilling.

13. Wer seine Wasserleitung nicht in Ordnung hält, muss an die Gemeinde 10 Schilling Busse bezahlen.

Zeugen waren:
Franz Thiebandi der ältere von Salgesch
Johann v. Augusta, zur Zeit in Varen wohnhaft
Johann Truchardi, Notar, mit seinem Notarsignet gezeichnet
Das Original ist eine Pergamenturkunde von 32 auf 55 cm Grösse, in lateinischer Sprache geschrieben.

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