Generelles Feuerverbot geändert zu Gefahrenstufe 4 - gross

16. September 2026

Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) des Kantons Wallis hat entschieden, das allgemeine Verbot, im Freien Feuer zu entfachen, mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch gross und die Einschränkungen für Feuer im Wald werden beibehalten.

Den Status der Waldbrandgefahr sowie die Verhaltensregeln finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Regeln bei grosser Gefahr

Entstehung: Brennende Streichhölzer, Funkenflug eines Grillfeuers und Blitzschläge entfachen sehr wahrscheinlich ein Feuer.

Ausbreitungsgeschwindigkeit: auch im Wald gross.

Charakteristik: Heisse Bodenfeuer mit Übergreifen auf Kronen von Einzelbäumen, Flugfeuer möglich, Humusschicht verbrennt.

Bekämpfung: Waldbrand schwierig und aufwändig zu löschen.

Verhaltenshinweise:

  • Generell keine Feuer im Freien.
  • Fest eingerichtete Feuerstellen (betonierter Boden!) können an von den Behörden bezeichneten Stellen mit aller Vorsicht benutzt werden!
  • Kein Feuer bei starkem Wind!
  • Die Anweisungen (Feuerverbote) der lokalen Behörden unbedingt befolgen!

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Medienmitteilung Aufhebung generelles Feuerverbot (PDF, 157 kB) Download 0 Medienmitteilung Aufhebung generelles Feuerverbot
Gefahrenstufe 4 - gross (PDF, 656 kB) Download 1 Gefahrenstufe 4 - gross