Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).

Das DSIS ist über den RDSJ beauftragt:

  1. die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB auszuüben (Art. 3ff VKES);
  2. Standardformulare im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu erstellen (EGZGB 60);
  3. Standardformulare für Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Pflegeheimen zu erstellen.

Die Befugnisse der KESB sind zweierlei: im Bereich des Erwachsenenschutzes und im Bereich des Kindesschutzes.

Für Varen ist die KESB der Bezirke Leuk und Westlich Raron mit Sitz in Leuk-Susten zuständig.

Kontakt

Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Sustenstrasse 3
Postfach 120
3952 Susten
Tel. 027 607 51 30
kesb-leuk@admin.vs.ch

Website

Öffnungszeiten

08:30-11:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Ausserhalb der Öffnungszeiten sollte in Notfällen die Polizei (117) angerufen werden, im Fall von medizinischen Problemen ist die Notaufnahme aufzusuchen.