Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
Die 9 kantonalen KESB sind per 1. Januar 2023 eingerichtet worden. Sie sind administrativ dem Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) über den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (RDSJ) angegliedert (Art. 3 VKES).
Das DSIS ist über den RDSJ beauftragt:
- die administrative und organisatorische Aufsicht über die KESB auszuüben (Art. 3ff VKES);
- Standardformulare im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung zu erstellen (EGZGB 60);
- Standardformulare für Massnahmen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen in Pflegeheimen zu erstellen.
Die Befugnisse der KESB sind zweierlei: im Bereich des Erwachsenenschutzes und im Bereich des Kindesschutzes.
Für Varen ist die KESB der Bezirke Leuk und Westlich Raron mit Sitz in Leuk-Susten zuständig.
Kontakt
Kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESBSustenstrasse 3
Postfach 120
3952 Susten
Tel. 027 607 51 30
kesb-leuk@admin.vs.ch
Website
Öffnungszeiten
08:30-11:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten sollte in Notfällen die Polizei (117) angerufen werden, im Fall von medizinischen Problemen ist die Notaufnahme aufzusuchen.