Willkommen auf der Website der Gemeinde Varen



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Verwaltung

  • Druck Version
  • PDF

Verlängerung der Planungszone - Beschluss der Urversammlung vom 12.12.2022

Verlängerung der Planungszone - Entscheid der Urversammlung

 

Der Gemeinderat von Varen gibt bekannt, dass die Urversammlung der Gemeinde Varen am 12. Dezember 2022 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), die bestehende Planungszone zu verlängern.

Die bestehende Planungszone, beschlossen am 20. Februar 2018 (Publikation im Amtsblatt vom 23. Februar 2018) für 2 Jahre, erstmals verlängert am 14. Januar 2020 um 3 Jahre, wird mit Abstimmungsbeschluss durch die Urversammlung um weitere 3 Jahre bis zum 23. Februar 2026 verlängert.

Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um den vom Bundesrat am 1. Mai 2019 genehmigten revidierten kantonalen Richtplan sowie die neuen kantonalen Rechtsgrundlagen der Raumplanung umzusetzen. Innerhalb dieser Planungszonen darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte.

Die von der Verlängerung der Planungszone betroffenen Gebiete, bzw. Parzellen sind auf einem Plan ersichtlich und liegen auf der Gemeinde öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.

Gegen die verfügte Planungszone, bzw. die Verlängerung kann innert 30 Tagen ab Erscheinen der heutigen Publikation im kantonalen Amtsblatt mit schriftlicher Einsprache an den Gemeinderat geltend gemacht werden, dass die verfügte Planungszone und ihre Dauer nicht notwendig seien oder dass die bekanntgegebene Planungsabsicht nicht zweckmässig sei. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat als einzige kantonale Instanz.

 

Varen, 16. Dezember 2022
Die Gemeindeverwaltung



Datum der Neuigkeit 16. Dez. 2022