Coronavirus - Aufhebung der Massnahmen durch den BundesratDer Staat Wallis nimmt die Aufhebung der letzten Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage durch den Bundesrat zur Kenntnis. Ab Freitag, den 1. April 2022 wird insbesondere die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben. Weiter hat der Bundesrat entschieden, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Auf kantonaler Ebene bleibt die Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen weiterhin mindestens bis zum 30. April 2022 bestehen. An seiner Sitzung vom 30. März 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die letzten Massnahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufzuheben. Ab Freitag, den 1. April 2022 wird insbesondere die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben.
Die meisten in Zusammenhang mit der Pandemie stehenden kantonalen Bestimmungen werden auf niedriger Ebene beibehalten. Die Informationshotline (058 433 0 144) wird neu von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr erreichbar sein. Testkapazitäten bleiben im Spital Visp, Sitten und Martinach sowie in einigen Laboren, Arztpraxen und Apotheken angeboten (Liste der Teststandorte unter www.vs.ch/covid-19 verfügbar). Die Impfung wird zudem weiterhin empfohlen und ist auf Anmeldung möglich (https://vs.covid-vaccin.ch). Der Kanton hat zwar das im Rahmen der Krise eingesetzte Personal abgebaut, hält sich aber bereit, bei Bedarf die Kapazitäten rasch zu erhöhen, falls die Epidemie erneut ausbrechen sollte.
Datum der Neuigkeit 30. März 2022
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