Hinweise für die briefliche Stimmabgabe eidg. AbstimmungenWichtige Hinweise für die briefliche Stimmabgabe im Hinblick auf die eidg. Abstimmungen vom 26. September 2021 Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlagen verwenden! Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:
Wichtig: wenn Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie schriftlich bei der Gemeinde einen neuen Satz beantragen. Kosten Fr. 20.--. Dokument Abstimmung_vom_26.09.2021.pdf (pdf, 29.8 kB) Datum der Neuigkeit 31. Aug. 2021
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