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02.03.2021 06:39:00
Für die Traubenabgabe haben Sie die AOC-Bescheinigungen vom kantonalen Weinbauamt zugestellt erhalten. Die Gemeinde kann keine Änderung der Rebsorten oder Flächen mehr vornehmen und anschliessend eine neue Bescheinigung ausstellen.
Bei Verlust der Originalbescheinigung kann nur noch das kantonale Weinbauamt ein Duplikat der Bescheinigung ausstellen (Gebühr Fr. 10.-- pro Doppel).
Die Registerhalter können nur noch Teilungen vornehmen:
- Falls Sie Ihre Weinernte mehr als einer Kellerei übergeben
- Falls Sie Ihre Parzellen an mehrere Pächter verpachtet haben
- Falls inzwischen Verkäufe oder Mutationen stattgefunden haben
Die Teilungen werden von der Registerhalterin während den Büroöffnungszeiten vorgenommen, ab 11. August bis 25. September. Die Originalbescheinigung ist mitzubringen, da ohne die Bescheinigungsnummer technisch keine Teilung möglich ist.
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 14.00 - 17.00 Uhr
Wir bitten Sie, die Öffnungszeiten einzuhalten oder im Bedarfsfall einen anderen Termin zu vereinbaren.
Varen, 24. Juli 2020 Die Gemeindeverwaltung
Gebühren
(gem. Gemeinderatsbeschluss vom 11.09.2001)
Aufteilung in 2 Fr. 5.--
Aufteilung in 3 Fr. 10.--
Aufteilung in 4 Fr. 15.--
Aufteilung in 5 und mehr/max. Fr. 20.--
Weiterführende Informationen: https://www.vs.ch/de/web/sca/e-vendanges
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